§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Pierre Menk Engineering e.U. (im Folgenden Auftragnehmer) und seinen Kunden (im Folgenden Auftraggeber). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Ingenieurdienstleistungen in den Bereichen: CAD-Konstruktion und Modellierung, FEM-/Festigkeitsberechnungen, Technische Dokumentation, Prototypenfertigung (3D-Druck). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
§3 Vertragsschluss
Angebote auf der Website des Auftragnehmers stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage durch den Auftraggeber. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer die Anfrage des Auftraggebers schriftlich (per E-Mail) bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Stundensätze:
CAD-Modellierung , Festigkeits/FEM-Analysen, Technische Dokumentation : 70€/h
3D -Druck Vorbereitung & Nachbearbeitung 50€/h
zzgl. Maschinenzeit 3D-Druck: 15€/h
zzgl. Materialkosten [Standard PLA-Plus mit 15€/kg]
In Abhängigkeit von der Überschaubarkeit des Auftrags können Pauschalpreise vereinbart werden.
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten, Zeichnungen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend.
§6 Lieferung von Arbeitsergebnissen
CAD-Daten, Festigkeits-/FEM-Berichte und technische Dokumentation werden in gängigen Formaten (z. B. STEP, STL, PDF) bereitgestellt. 3D-Druckteile werden je nach Vereinbarung geliefert oder zur Abholung bereitgestellt. Lieferfristen gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
§7 Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer bleibt Urheber sämtlicher Arbeitsergebnisse. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, beschränkt auf den im Vertrag vereinbarten Zweck. Eine weitergehende Nutzung (z. B. Serienproduktion, Weitergabe an Dritte) bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
§8 Haftung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach anerkannten Standards und nach bestem Wissen. Eine Haftung für die Serien- oder Produkttauglichkeit der Arbeitsergebnisse wird ausgeschlossen. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur Höhe der vertragstypischen Schäden. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, insbesondere Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn, ist
ausgeschlossen.
§9 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort.
§10 Vertragsdauer und Kündigung
- 1. Der Vertrag gilt für die Dauer des jeweiligen Projekts oder bis zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.
- 2. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 14 Tagen möglich, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- 3. Im Falle einer Kündigung sind alle bis dahin erbrachten Leistungen – einschließlich angefangener Arbeiten, Teilergebnisse sowie vorbereitender Tätigkeiten – vollständig zu vergüten.
- 4. Individuell für den Auftraggeber gefertigte Teile (3D-Drucke / Prototypen) sind von Rückgabe- und Erstattungsansprüchen ausgeschlossen.
§11 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.